Allgemeine Geschäftsbedingungen - Bootsvermietung/Charter

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als "Mieter" bezeichnet, und der Firma "BVH Bootsvermietung in Hamburg GmbH", im Folgenden als "Vermieter" bezeichnet, über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.

Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen vorbehalten

1. Vertragsabschluss

Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Mieter dem Vermieter ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vermieter kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Ein rechtsgültiger Vertrag, und somit eine Annahme des angebotenen Vertrages durch den Vermieter, kommt erst mit dem Senden einer Buchungsbestätigung bzw. einer Rechnung durch den Vermieter an den Mieter zu Stande.
Stellt der Mieter eine Anfrage per E-Mail oder telefonisch, so unterbreitet der Vermie-ter ihm ein Vertragsangebot, welches der Mieter bestätigen muss.

Durch Bestätigung des Angebotes nimmt der Mieter den Vertrag an. Der Vermieter muss diesen Vertrag durch eine Buchungs-bestätigung für rechtsgültig erklären.

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 48 Stunden vor Charterantritt) wird der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter vor Ort, jedoch vor der Übergabe des Bootes, geschlossen.

2. Stornierung/Vertragsrücktritt

Vor der Vertragsannahme durch den Vermieter haben beide Seiten das Recht, ohne Bekanntgabe eines Grundes, ihr Vertragsangebot zurück zu ziehen. Nach Vertragsabschluss wird im Falle einer Stornierung durch den Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Chartergebühr in Rechnung gestellt, wenn das Boot nicht weitervermietet werden kann. Die Stornogebühren fallen nicht an, wenn ein neuer Chartertermin für die aktuelle Saison vereinbart wird. In diesem Fall werden bereits gezahlte Chartergebühren als Guthaben geführt und bei der nächsten Charter verrechnet. Wird die Charter ohne rechtzeitige vorherige Absage nicht angetreten, wird der gesamte Charterpreis fällig. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück

3. Unverfügbarkeit

Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist das Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

4. Haftung

Alle Charterboote sind Kasko- und Haftpflicht versichert. Die Charterverträge zu den Chaterbooten sind mit einer Selbstbeteiligung von EUR 1000,- (Eventboot 1500,- €) behaftet. Es ist vor Fahrtantritt eine Kaution in bar oder per EC pro Chartertörn zu hinterlegen (PartyBarge EUR 1000,-, Eventboot EUR 1.500,-, alle anderen Boote EUR 500,-). Schäden, die durch den Mieter verursacht werden und durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt sind, müssen mindestens bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Mieter getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Schäden, die vom Mieter verursacht wurden und nicht vollständig durch die Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Mieter auch über die Selbstbeteiligung hinaus zu ersetzen. Schäden, die durch den Mieter fahrlässig (z.B. bei Nichteinhaltung der Charterbedingungen, Nichtbeachtung der Weisungen des Vermieters, Befahren der Schleuse ohne ausreichende Manöverkenntnisse), grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, sind grundsätzlich nicht über die Versicherung des Vermieters gedeckt und der Mieter haftet für diese vollumfänglich.
Sollte der Mieter einen Schaden verursachen, der die Weitervercharterung des Bootes unmöglich macht, haftet der Mieter auch für die Charterausfallkosten. Es wird empfohlen eine Skipperhaftpflicht- und/oder Charterkautionsversicherung abzuschließen.

Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Selbstbeteiligung bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden.  Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzungen der Chartergebühr oder einen Vertragsrücktritt.
Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.
Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, ist der Vermieter umgehend zu informieren. Bei selbstverschuldeten Problemen oder Nichtmeldung von technischen Problemen (Verschleppung) und daraus resultierenden Folgeschäden, werden die dem Vermieter dadurch entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter und seine Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen.
Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

 

5. Übergabe/Rücknahme des Bootes

Der Zeitpunkt der Übergabe kann sich durch technische und logistische Abläufe verzögern und es gibt keinen Anspruch auf Erstattung und kein Recht, das Boot nach eigenem Ermessen länger zu behalten. Wird das Boot nicht bis spätestens eine Stunde nach der Übergabezeit abgeholt ist der Vermieter berechtigt das Boot weiter zu vermieten, wenn vorher keine andere Übergabezeit vereinbart und bestätigt wurde.
Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot und dessen Benutzung. Die Zeit der Einweisung ist Teil der Charterzeit.
Biminis/Verdecke die eigenständig umgebaut werden, müssen vor Rückgabe des Bootes wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, anderenfalls ist der Vermieter berechtigt dem Mieter den Umbau in Rechnung zu stellen.
Mieter und Vermieter prüfen das Boot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem Übersehen wurden.
Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden oder verloren gehen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren.
Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden wie unter "4. Haftung" beschrieben zu berechnen.
Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden erst nach der Rücknahme bemerkt hat.
Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Bei nicht abgesprochener, verspäteter Rückgabe von mehr als 15 Minuten erhebt der Vermieter eine zusätzliche Pauschale von 50,- €.

 

6. Anforderungen an den Fahrer

Der Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen.
Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins sein.
Für den Fahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, darf die Fahrt nicht angetreten werden. Ausnahme: Für Fahrzeuge mit weniger als 15 PS ist kein Führerschein erforderlich.

7. Bestimmungen zur Fahrt

Tag: Elbe und Nebengewässer
mehrere Tage: Deutsche Binnen- und Küs-tengewässer (nach Absprache)
Das Abschleppen eines anderen Schiffes sowie Nachtschifffahrt sind nur in Notfällen und nur nach Absprache gestattet.
Auf allen Booten gilt ein absolutes Rauch-verbot. Es sind die Vorschriften der Schifffahrt einzuhalten. Das Anlegen an öffentlichen Fähranlegern im  Hamburger Hafen sowie den Landungbrücken ist untersagt. Die  Anmeldung und Zahlung von Liegegebühren in fremden Sportboothäfen hat sofort nach dem Anlegen durch den Mieter zu erfolgen. Kosten, die durch die Nichteinhaltung entstehen, sind vom Mieter zu tragen.

8. Treibstoff

Der Treibstoff ist nicht im Charterpreis enthalten. Das Boot wird vollgetankt übergeben. Bei Rückgabe wird der verbrauchte Treibstoff vom Vermieter in Rechnung gestellt. Die aktuellen Preise  für Treibstoff sind auf der Internetseite www.bootszentrum-hamburg.de zu finden.

9. Haustiere

Hunde sind an Bord gegen Zahlung einer zusätzlichen Hundegebühr erlaubt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Beschädigungen durch das Tier entstehen können und auf Polstern eine Decke untergelegt wird sowie ausreichend Verpflegung und Trinkwasser vorhanden sind. Nach Möglichkeit eine passende Rettungsweste für das Tier mitbringen!

10. Endreinigung

Das Boot wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden.
Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt, die Kosten hierfür trägt der Mieter. Im Falle grober Verschmutzung, wie zum Beispiel Schlamm an Boot/Deck oder Anker, Sand an Bord, verschmutzte Leinen, verstopfte Toiletten, stark verschmutze Polster, Verschmutzung durch falsches Schuhwerk o.ä. behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Mietern eine höhere Endreinigungsgebühr als vereinbart in Rechnung zu stellen.
An Bord müssen Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit heller Sohle getragen werden

11. Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

Stand: 19.06.2023

Kontakt:
BVH
Bootsvermietung Hamburg GmbH
Moorfleeter Deich 312
22113 Hamburg
Tel.: 0151 503 60 579

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