Allgemeine Geschäftsbedingungen - Bootsvermietung/CharterDie nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als "Mieter" bezeichnet, und der Firma "BVH Bootsvermietung in Hamburg GmbH", im Folgenden als "Vermieter" bezeichnet, über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen vorbehalten 1. VertragsabschlussMit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Mieter dem Vermieter ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vermieter kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Durch Bestätigung des Angebotes nimmt der Mieter den Vertrag an. Der Vermieter muss diesen Vertrag durch eine Buchungs-bestätigung für rechtsgültig erklären. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 48 Stunden vor Charterantritt) wird der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter vor Ort, jedoch vor der Übergabe des Bootes, geschlossen. 2. Stornierung/VertragsrücktrittVor der Vertragsannahme durch den Vermieter haben beide Seiten das Recht, ohne Bekanntgabe eines Grundes, ihr Vertragsangebot zurück zu ziehen. Nach Vertragsabschluss wird im Falle einer Stornierung durch den Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Chartergebühr in Rechnung gestellt, wenn das Boot nicht weitervermietet werden kann. Die Stornogebühren fallen nicht an, wenn ein neuer Chartertermin für die aktuelle Saison vereinbart wird. In diesem Fall werden bereits gezahlte Chartergebühren als Guthaben geführt und bei der nächsten Charter verrechnet. Wird die Charter ohne rechtzeitige vorherige Absage nicht angetreten, wird der gesamte Charterpreis fällig. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück 3. UnverfügbarkeitWenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist das Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem. 4. HaftungAlle Charterboote sind Kasko- und Haftpflicht versichert. Die Charterverträge zu den Chaterbooten sind mit einer Selbstbeteiligung von EUR 1000,- (Eventboot 1500,- €) behaftet. Es ist vor Fahrtantritt eine Kaution in bar oder per EC pro Chartertörn zu hinterlegen (PartyBarge EUR 1000,-, Eventboot EUR 1.500,-, alle anderen Boote EUR 500,-). Schäden, die durch den Mieter verursacht werden und durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt sind, müssen mindestens bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Mieter getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Schäden, die vom Mieter verursacht wurden und nicht vollständig durch die Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Mieter auch über die Selbstbeteiligung hinaus zu ersetzen. Schäden, die durch den Mieter fahrlässig (z.B. bei Nichteinhaltung der Charterbedingungen, Nichtbeachtung der Weisungen des Vermieters, Befahren der Schleuse ohne ausreichende Manöverkenntnisse), grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, sind grundsätzlich nicht über die Versicherung des Vermieters gedeckt und der Mieter haftet für diese vollumfänglich. Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Selbstbeteiligung bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
5. Übergabe/Rücknahme des BootesDer Zeitpunkt der Übergabe kann sich durch technische und logistische Abläufe verzögern und es gibt keinen Anspruch auf Erstattung und kein Recht, das Boot nach eigenem Ermessen länger zu behalten. Wird das Boot nicht bis spätestens eine Stunde nach der Übergabezeit abgeholt ist der Vermieter berechtigt das Boot weiter zu vermieten, wenn vorher keine andere Übergabezeit vereinbart und bestätigt wurde.
6. Anforderungen an den FahrerDer Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. 7. Bestimmungen zur FahrtTag: Elbe und Nebengewässer 8. TreibstoffDer Treibstoff ist nicht im Charterpreis enthalten. Das Boot wird vollgetankt übergeben. Bei Rückgabe wird der verbrauchte Treibstoff vom Vermieter in Rechnung gestellt. Die aktuellen Preise für Treibstoff sind auf der Internetseite www.bootszentrum-hamburg.de zu finden. 9. HaustiereHunde sind an Bord gegen Zahlung einer zusätzlichen Hundegebühr erlaubt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Beschädigungen durch das Tier entstehen können und auf Polstern eine Decke untergelegt wird sowie ausreichend Verpflegung und Trinkwasser vorhanden sind. Nach Möglichkeit eine passende Rettungsweste für das Tier mitbringen! 10. EndreinigungDas Boot wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. 11. Gerichtsstand und GültigkeitErfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit. Stand: 19.06.2023 |
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