FKN Fachkundenachweis (kleiner Pyroschein)Grundsätzlich gilt: NOT KENNT KEIN GEBOT! Der Einsatz von Seenotsignalmitteln ist im Notfall erlaubnisfrei! Beim Wassersport sind Gefahren allgegenwärtig und man kann schnell in eine Notlage geraten. Daher sollten sich Skipper und Crew rechtzeitig mit den Möglichkeiten und der Anwendung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln vertraut machen. Während Seenotsignale der Klasse P1 (Handfackeln, Rauchtopf) erlaubnisfrei von Personen über 18 Jahre erworben und in der Öffentlichkeit transportiert werden dürfen, benötigt man für den Erwerb und den Transport pyrotechnischer Seenootsignale der Klasse P2 (Seenotraketen, Fallschirmraketen, bestimmte Rauchsignale und Signalgeber) einen Nachweis der ausreichenden Fachkunde nach dem Waffen- & Sprengstoffgesetz. Dieser Fachkundenachweis (kurz FKN) wird oft auch als "kleiner Pyroschein" bezeichnet. FKN Kurs Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel in HamburgUmfassende Prüfungsvorbereitung mit Rechtskunde und praktischer Handhabung von Handfackeln, Rauchsignalen und Signalraketen mit Dummys. Wir behandeln die Themen: Seenotfälle, Notsignale, pyrotechnische Notsignale (Erwerb, Besitz und Gebrauch nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz, Signalpistole 26,5 mm = Kal. 4), Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbsberechtigung, waffenrechtliche Aspekte, Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Notwehr und Notstand, Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, Pflichten für den Skipper. 50,- €
Was sind pyrotechnische Seenotsignalmittel?Seenotsignale werden in Tag- und Nachtsignale unterteilt, haben aber nur einen Zweck: Im Notfall auf sich aufmerksam machen zu können. Pyrotechnische Seenotsignalmittel sind Notsignale die mit Hilfe explosionsgefährdeter Stoffe ausgelöst werden. Es gibt: Handfackeln, Rauchfackeln, Rauchtöpfe, Signalraketen, Fallschirmsignalraketen und pyrotechnische Abschussvorrichtungen wie Signalgeber und Signalpistolen mit Munition. Insbesondere Fallschirmsignalraketen steigen bis zu 300m hoch und haben durch ihre lange Brenndauer einen erheblichen Aufmerksamkeitswert und sind im Notfall sehr weit zu sehen. Wofür benötige ich den Pyroschein?Alle pyrotechnischen Seenotsignale unterliegen der Sprengstoffverordnung. Während Seenotsignalmittel der Klasse P1 (Handfackel, Rauchtopf) ab 18 erlaubnisfrei erworben und transportiert werden dürfen, benötigt man für den Erwerb, Transport und Gebrauch von Seenotsignalen der Klasse P2 (z.B. Fallschirmsignalraketen) einen Nachweis der Sach- & Fachkunde nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz. Mit dem vom DSV und unter DMYV herausgegebenen, amtlichen Fachkundenachweis (FKN), auch kleiner Pyroschein oder Knallschein genannt, kann man die Sach- und Fachkunde nachweisen. Für Signalgeber und Signalpistolen mit dem Zeichen "PTB im Kreis" gilt zudem: Sie sind erlaubnisfrei zu erwerben und nutzbar. Für das Tragen in der Öffentlichkeit (z.B. Transport zum Boot) ist zusätzlich ein kleiner Waffenschein notwendig. Wer darf eine Signalpistole führen?Für den Erwerb und Besitz einer Signalpistole 26,5 mm = Kal. 4 und der erforderlichen Munition ist eine Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbsberechtigung erforderlich. Diese wird von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgestellt, wenn man ein Bedürfnis nachweist und einen Sachkundenachweis vorlegen kann. Ein Bedürfnis liegt z.B. bei Besitz eines seegängigen Bootes vor. Wie läuft die Prüfung zum FKN?Die FKN Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. VoraussetzungenMindestalter 16 Jahre Kosten für den FachkundenachweisFKN Kurs: 50,- € |
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