UKW Sprechfunkzeugnis SRC und UBI

Weltweit wird in der Schifffahrt bevorzugt über Funk kommuniziert. Die Vorteile liegen in der einfachen Erreichbarkeit eines Teilnehmers bzw. vieler Teilnehmer gleichzeitig in einem bestimmten Gebiet und den hohen Reichweiten, die bei Satellitenfunk sogar weltweit bis in die letzte Ecke reichen. Dies ist vor allem in einem (See)Notfall von großer Bedeutung, wenn es darum geht, schnell Hilfe zu bekommen!

Nachteile von Notrufen per Handy

  • Die Einpeilung des Hilferufenden ist nur grob möglich
  • Ein Notruf kann von anderen nicht mitgehört werden
  • Die "Schiff-zu-Schiff"-Verständigung ist nur möglich, wenn die Rufnummer des Gegenüber bekannt ist
  • Mobilfunk ist nur Küstennah verfügbar

UKW Schulungsanlage für SRC & UBI SprechfunkzeugnisFür den "Betrieb" einer UKW Schiffsfunkanlage (Binnenfunk) oder einer UKW Seefunkanlage, sowie der "Teilnahme" am Funkverkehr und dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS, benötigt man ein für das Gebiet bzw. die Technik gültiges UKW Sprechfunkzeugnis.

Es gibt drei Sprechfunkzeugnisse in Deutschland, die international anerkannt werden:

Für den Binnenfunk das "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtfunk (UBI)". Für den Seefunk das "Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC)" sowie das "Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC)" für die uneingeschränkte Teilnahme an allen Seefunkdiensten, zu denen auch Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenseefunk gehören.

SRC & UBI Funkkurs in Hamburg

Theorie- & Praxisausbildung für die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) sowie die Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Wochenendkurs, 2 Tage

260,- €

Termine & Anmeldung »

SRC Funkkurs in Hamburg

Theorie- & Praxisausbildung für die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Wochenendkurs, 1,5 Tage

210,- €

Termine & Anmeldung »

 

Wann benötige ich das UBI Sprechfunkzeugnis?

Wenn am Binnenschifffahrtsfunk teilgenommen werden soll, benötigt eine Person an Bord (egal wer) das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Eine an Bord befindliche Schiffsfunkstelle für den Binnenschifffahrtsfunk muss während der Fahrt permanent Sende- und Empfangsbereit sein.

Daraus folgt, dass ein UBI Sprechfunkzeugnis benötigt wird, sobald eine Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord ist 

Wann benötige ich das SRC Sprechfunkzeugnis?

Wenn ein Schiff mit einer "betriebsbereiten" DSC-UKW-Seefunkanlage ausgerüstet ist, muss der Schiffsführer seine Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst und dem weltweiten Seenot- und Sicherheits-Funksystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) nachweisen.  "Betriebsbereit" ist eine Funkanlage, wenn sie sich an Bord befindet, ob angeschlossen oder nicht!

Ein besonderes Thema ist die Ausrüstungspflicht bei seegängigen Charterbooten. Ausrüstungspflichtige Schiffe müssen am mobilen Seefunkdienst auf UKW teilnehmen. Für privat genutzte Sportboote gilt keine generelle Ausrüstungspflicht. Für gewerblich genutzte Schiffe über 12m ist hingegen ein UKW Funkgerät vorgeschrieben.

Wann ist das "allgemeine Funkbetriebszeugnis" (LRC) notwendig?

Befindet sich eine Grenz- und Kurzwellen-Funkanlage oder eine Satelliten-Seefunkanlage an Bord, benötigt der Schiffsführer das "allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC".  Dies betrifft i.d.R. nur seegängige Segelyachten und große Motoryachten, die Gebiete weitab der Küstengebiete befahren, und sich damit außer Reichweite des UKW Seefunks (bis zu 35sm) befinden.  

Besonderheit DSC / ATIS - Seefunk / Binnenfunk Kombianlagen

Sportboote sind oft mit sogenannten "Kombianlagen" für den Binnen- & Seefunk ausgerüstet. Da Wasserstraßen der Zone 1-2 - z.B.  die Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven - Binnenwasserstraßen sind, jedoch verkehrsrechtlich als Seeschifffahrtsstraßen gelten (und der Hamburger Hafen sowohl Seeschifffahrtstraße als auch Binnenschifffahrtstraße ist), gelten folgenden Besonderheiten für Sportboote, die mit einer DSC-fähigen Kombifunkanlage ausgerüstet sind:

Grundsätzlich muss der Fahrzeugführer gemäß § 1 VII SportSeeSchV seine Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst entsprechend der eingebauten Geräte nachweisen. Das heißt, dass der Schiffsführer mindestens im Besitz des SRC sein muss. Dies gilt auch, wenn die Funkanlage im Modus Binnenschifffahrtsfunk betrieben wird, da die Vorschrift nicht auf den Betrieb sondern auf die vorhandene Ausrüstung abstellt! Das UBI ist nur dann erforderlich, wenn am Binnenschifffahrtsfunk teilgenommen, d.h. die die Kombianlage im Binnenfunk-Modus betrieben wird. Wird die Funkanlage im Seefunk-Modus betrieben, genügt das SRC / LRC.

Sobald das Schiff sich im Bereich der Binnenschifffahrtstraßen der Zonen 3-4 befindet, gilt wieder die Pflicht zur Sende- & Empfangsbreitschaft für an Bord befindliche Binnenfunkgeräte. Die Kombianlage muss also auf Binnen umgestellt werden und das UBI Sprechfunkzeugnis wird zur Pflicht.

Deshalb: SRC und UBI zusammen machen!

Wer sich eine UKW Kombianlage für sein Sportboot anschaffen, oder Sportboote über 12m chartern möchte, und sowohl im Binnenland als auch an der Küste fährt, sollte gleich beide Funkscheine machen. Der Vorteil liegt in der verkürzten Prüfung für UBI, wenn das SRC Sprechfunkzeugnis bestanden ist, und in der uneingschränkten Nutzbarkeit von UKW See- & Binnenfunkanlagen. 

Wie läuft die Prüfung für das SRC / UBI?

Die SRC Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Beim SCR muss in der theoretischen Prüfung ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Außerdem erfolgt die Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen in englischer Sprache und ein deutscher Text muss in Englisch übersetzt werden.  In der SRC Praxisprüfung wird die Handhabung der Funkanlage sowie die Abwicklung von Funkverkehr (Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS) in englischer Sprache - auch mit Nutzung von DSC - anhand verschiedener Fallbeispiele geprüft. Den amtlichen SRC Fragenkatalog gibt es auf www.elwis.de

Die UBI Prüfung besteht ebenfalls aus zwei Teilen. In der UBI Theorieprüfung müss ein Fragebogen im Multiple-Choice-Verfahren bearbeitet werden. In der Praxisprüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk unter Bedienung des Sprechfunkgerätes einer Schiffsfunkstelle in deutscher Sprache ausreichend gelöst werden. Den amtlichen UBI Fragenkatalog gibt es auf www.elwis.de

Für Inhaber des SRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Es macht also Sinn, zuerst die SRC Prüfung abzulegen und danach die UBI Prüfung zu absolvieren. Prüfungen zum SRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Zertifizierte Ausbildungsstätte für Funkkurse in Hamburg

Anerkannte Ausbildungsstätte für Sprechfunkzeugnisse in HamburgUnsere Sportbootschule in Hamburg ist eine vom DMYV anerkannte Ausbildungsstätte und steht für Qualität und Nachhaltigkeit bei der Ausbildung im Wassersport. Unsere Funkkurse finden in unserem modern ausgestatteten Schulungsräumen im Yachthafen Moorfleet statt und wir schulen an modernen Übungsgeräten.  

Voraussetzungen

Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)

Kosten für das Sprechfunkzeugnis

Kurs SRC Theorie- & Praxis: 210,- €
Kurs SRC | UBI Theorie- & Praxis: 260,- €
Prüfungsgebühren SRC: 127,88 €
Prüfungsgebühren UBI: 108,71 €

SRC & UBI Lehrmaterial

Lehrbüch und Prüfungssimulator können im Fachhandel oder bei uns in der Sportbootschule erworben werden.

Termine & Anmeldung »

Kontakt:
BVH
Bootsvermietung Hamburg GmbH
Moorfleeter Deich 312
22113 Hamburg
Tel.: 0151 503 60 579

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